AGB

 

MW Immobilien Hannover

unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen / AGB

 

§1

Maklervertrag

Ein Auftrag bedarf keiner Schriftform, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.

§2

mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

§3

Angebot

das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt und führt bei Zuwiderhandlung  zur Provisionszahlung aus der weitergegebenen Immobilie in Höhe der angegebenen Provision. Ist dem Auftraggeber unser Angebot bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, uns binnen 24Std. schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher und wann /mit Zeitangabe genau er die Kenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.

§4

Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

§5

Provision

Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt, auch dann, wenn die Verhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen sind oder die Kaufabsichtserklärung des Käufers außerhalb des Kaufdatums liegt. Die Provisionshöhe ist bekannt in den Angeboten und beträgt bei Verkauf 5,95 % inkl. der jeweils gültigen MwSt. soweit nichts anderes Vereinbart wurde. Bei Vermietung in Höhe 2,5 Netto-Monat-Kaltmieten. Der Provisionsanspruch ist sofort nach Abschluss/Unterzeichnung des Kaufvertrages fällig und zahlbar oder bei Mietverträgen nach Unterzeichnung der Verträge

§6

Gleichwertigkeit

Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Kommen andere Verträge oder Vereinbarungen in einer wie auch immer gearteten Form zustande als im Angebot genannt, so wird dafür unsere Provision fällig.

§7

Beurkundung

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.

§8

Haftung

Die Objektbeschreibungen wurden aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.

§9

Schluss Bestimmungen

Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Firmensitz / Hannover

 

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